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Familien- & Gesundheitshotel Villa Sano
www.villasano.de

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes / Auftraggebers durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Buchung erfolgt auch für alle in der Bu­chung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Gast, wie auch für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht. Vertragspartner sind, das Familien- und Gesundheitshotel Villa Sano (vorliegend „Hotel“ genannt) und der Gast/ Auftraggeber. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2. Leistungen, Preise und Zahlungen

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast ge­buchten Zimmer und Räume entsprechend den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen bereitzuhalten und die verein­barten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer­ überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen nach den geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Ho­tels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Ho­tels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jewei­lige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Ho­tel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige Zustimmung des Gastes entspre­chend anzupassen. Es gelten die zwischen dem Gast und dem Hotel vereinbarten Preise. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und gege­benenfalls in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine Besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so gilt: Die Anzahlung von 15 % ist 10 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung zu leisten. Die gesamte Restzahlung wird 4 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 4 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes wird die Gesamtsumme sofort zur Zahlung fällig.

3. An- und Abreise

Der Gast erwirbt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zim­mer oder Zimmertypen bzw. Zimmerkatego­rien. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise erfolgt in der Regel bis 19:00 Uhr. Bei späterer Anreise ist das Hotel zu benachrichtigen. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11 Uhr geräumt zur Ver­fügung zu stellen. Räumt der Gast das Zimmer nicht bis 11.00 Uhr, kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers dessen wei­tergehende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr zu 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

4. Aufenthalt

Der Gast ist zur Beachtung der allgemei­nen Hotelrichtlinien verpflichtet. Eltern oder sonstige gesetzliche Vertreter oder Aufsichts­personen Minderjähriger haben diese zur Einhaltung der allgemeinen Hotelrichtlinien anzuhalten und im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zu ihrer Auf­sichtspflicht hierfür einzustehen. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprü­fen und feststellbare Mängel oder Schäden der Rezeption unverzüglich mitzuteilen. Der Gast ist auch verpflichtet, im Laufe des Auf­enthaltes auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu ver­langen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schäden. Das Mitbringen von Haustieren ist möglich, sofern das Hotel hierüber bei Buchung in­formiert wurde und sich ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

5.  Rücktritt durch den Gast, Nichtanreise

Der Vertragsschluss mit dem Gast ist bindend. Ein Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht be­ steht oder wenn das Hotel einer nachträg­lichen Vertragsaufhebung ausdrücklich zu­stimmt. Zur Verringerung der im Falle eines Rücktritts entstehenden Unannehmlichkeiten wird dem Gast / Vertragspartner zur eigenen Absicherung der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi­cherung empfohlen. Im Übrigen werden fol­gende Stornierungsbedingungen vereinbart:

5.1 Für Einzel- und Familienbuchungen: Tritt der Gast einer Einzel- oder Familienbu­chung aus anderen als den vorstehend ge­nannten Gründen vom Vertrag zurück oder wird der Aufenthalt aus sonstigen Gründen nicht angetreten, gelten die folgenden  Stornierungsbedingungen: Der Gast zahlt im Falle eines Rücktritts

der in der Buchungsbestätigung ausgewiese­nen Gesamtsumme. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

Das Hotel wird die vereinbarten Stornierungskosten nur geltend machen, soweit die gebuchten Unterkünfte nicht anderweitig für den Buchungszeitraum belegt werden konnten. Dem Gast steht darüber hinaus der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder dass dieser niedriger als die vorstehend vereinbarte Pauschale ist.

5.2  Für Gruppenbuchungen: Für die einheitliche Buchung für eine Grup­pe von 15 oder mehr Personen (Gruppenbu­chung) finden die nachstehenden Stornie­rungsbedingungen Anwendung. Rücktritt/Stornierung der gesamten Grup­penbuchung: Eine Gruppenbuchung kann in Gänze von dem Gast/ dem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen bis zu zwölf Wochen vor dem geplanten Anreisedatum kostenfrei stor­niert werden. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Gast/ Vertragspartner zu einem spä­teren Zeitpunkt vom Vertrag zurück, ohne dass ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zur Seite steht, gelten die fol­genden Stornierungsbedingungen: Der Gast/ Vertragspartner zahlt im Falle eines Rücktritts bis zum 45. Tag vor  der Anreise 15 %, jedoch mindestens 50 € pro Person, bis zum 30. Tag vor der Anreise 20 %, bis zum 22. Tag vor der Anreise 40 %, danach 80 % der in der Buchungsbestätigung für die Un­ terbringung der Gruppe ausgewiesenen Ge­samtsumme. Das Hotel wird die vereinbarten Stornie­rungskosten nur geltend machen, soweit die gebuchten Unterkünfte nicht anderweitig für den Buchungszeitraum belegt werden konn­ten. Dem Gast / Vertragspartner steht darü­ber hinaus der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder dass dieser niedriger als die vorstehend vereinbarte Pauschale ist.

Rücktritt/Stornierung von einzelnen Teil­nehmern einer Gruppenbuchung:

Eine Gruppenbuchung kann von dem Gast/ dem Vertragspartner gemäß den nachste­henden Vorgaben auch teilweise  (bezogen auf einzelne Teilnehmende der Gruppenbu­chung) storniert werden. Für 5 % der durch den Gast/ den Vertrags­partner in der Gruppenbuchung angemel­deten Teilnehmenden ist eine kostenfreie Teilstornierung bis 3 Tage vor dem geplanten Anreisedatum möglich. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für den Fall, dass durch den Gast/ den Vertragspartner eine Stornierung für mehr als 5 % der in der Gruppenbuchung angemeldeten Teilnehmenden erklärt wird oder die Stornie­rung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als 3 Tage vor dem geplanten Anreisedatum, gel­ten die folgenden Stornierungsbedingungen: Der Gast/ Vertragspartner zahlt im Falle eines Rücktritts bis zum 45. Tag vor der Anreise 15 %, jedoch mindestens 50 € pro Person, bis zum 30. Tag vor der Anreise 20 %, bis zum 22. Tag vor der Anreise 40 %, danach 80 % der in der Buchungsbestätigung für die Un­terbringung des jeweiligen Teilnehmenden konkret ausgewiesenen Preises. Sofern in der Buchungsbestätigung kein individueller Preis pro Teilnehmenden ausgewiesen ist, erfolgt die Berechnung der Rücktrittsgebühren an­hand des quotal ermittelten Preises pro Teil­ nehmenden unter Ansatz des für die Grup­penreise vereinbarten Gesamtpreises. Das Hotel wird die vereinbarten Stornie­rungskosten nur geltend machen, soweit die gebuchten Unterkünfte nicht anderweitig für den Buchungszeitraum belegt werden konn­ten. Dem Gast/ Vertragspartner steht darüber hinaus der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder dass die­ser niedriger als die vorstehend vereinbarte Pauschale ist.

6. Rücktritt / Kündigung durch das Hotel

Das Hotel kann den Vertrag vor Aufenthalts­beginn kündigen bzw. von ihm zurücktreten, wenn der Gast seinen Zahlungsverpflich­tungen nicht nachgekommen ist und eine ihm gegenüber schriftlich mitgeteilte Mah­nung mit Kündigungs-/Rücktrittsandrohung fruchtlos verstrichen ist. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen ge­mäß Pkt. 6 entsprechend. Das Hotel kann den Vertrag nach Beginn des Aufenthaltes kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast oder in seiner Buchung aufgeführte Personen trotz Abmah­nung durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst vertragswidrig verhalten. In diesem Falle ist der Einbehalt des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, welche das Hotel aus einer anderweitigen Verwendung  der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, gerechtfertigt.

Haftungsbeschränkung

Für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kost­barkeiten oder anderen Wertsachen oder die Beschädigung von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen (z.B. Fahrrädern), die auf dem Gelände des Hotels offen abgestellt sind, haf­tet das Hotel beschränkt auf den dreifachen Mietpreis nur, sofern eine Schädigung auf­grund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Hotels oder ihrer Mitarbeiter beruht. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung diese nicht unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzei­ge gebracht hat. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Ho­telgelände oder einem angemieteten Stell­platz zur Verfügung gestellt wird, kommt da­ durch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgelände und auf den angemiete­ten Stellplätzen auf Privatgrundstücken ab­gestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

Gästeinformation zur Datenverarbeitung

Die awosano Hotelbetriebsgesellschaft mbH verarbeitet vom Gast übermittelte personen­bezogene Daten gern. Art. 6 Abs. 1 lit b. DS­ GVO und Art. 9 Abs. 2 lit . h DSGVO, um den Beherbergungsvertrag zu erfüllen.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die awosano Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Haffwinkel 18, 18230 Ostseebad Rerik,

E-Mail: info@awosano.de

Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Uwe Schläger, datenschutz nord GmbH, Kon­ sul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, Tel. : 0421 69 66 32 0,

E-Mail: office@daten schutz-nord.de

Intern erhalten Mitarbeitende der awosano Hotelbetriebsgesellschaft mbH personenbe­zogene Daten des Gastes, damit der Beherbergungsvertrag erfüllt werden kann. Soweit erforderlich werden Daten des Gastes an andere Unternehmen weitergegeben, die an der Abwicklung des Vertrags beteiligt sind. Dies sind ggf. EDV- Dienstleister, Dienstleister zur Datenträger- und Aktenvernichtung oder Dienstleister, die im Rahmen des Aufenthal­tes tätig werden. Es werden keine Daten in Länder außerhalb Deutschlands übermittelt. Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten richtet sich bei der Beherbergung nach 257 HGB und beträgt 6 bzw. 10 Jahre.

Der Gast hat das Recht

Folgende Aufsichtsbehörde ist zuständig: Landesbeauftragter für Datenschutz- und Informationsfreiheit MV, Schwerin

Darüber hinaus hat der Gast die Möglichkeit, sich an die Aufsichtsbehörde am gewöhn­lichen Aufenthaltsort (bspw. Wohnort) zu wenden.